Für unsere Kunden aus der Schweiz
Das BABYLAND in Singen ist auch ein beliebtes Reiseziel für Kunden aus der nahe gelegenen Schweiz. Kein Wunder, neben einer attraktiven Produktvielfalt bieten wir Schweizer Staatsbürgern die Möglichkeit, ihren Einkauf mit Franken zu bezahlen – ideal für Tagesausflügler und Spontanbesucher.
Bei BABYLAND profitieren Schweizer Kunden zudem von unseren Nettopreisen! Alle Nicht-EU-Bürger können sich bei einem Einkauf im BABYLAND die im Warenpreis enthaltene Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent rückerstatten lassen. Sprechen Sie bei Ihrem Einkauf einfach unsere Fachberaterinnen auf einen Ausfuhrschein an und lassen Sie diesen bei der Ausreise aus dem EU-Binnenmarkt am Zoll abstempeln. Beim nächsten Besuch bei BABYLAND in Singen können Sie den Ausfuhrschein dann einlösen. |